Risiko­lebens­versicherung

Man könnte sie als Akt der Nächstenliebe bezeichnen. Denn eine Risikolebensversicherung schützt im Todesfall die Hinterbliebenen.

Wichtiger Hinter­bliebenen­schutz

Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, gehört naturgemäß nicht zu unseren Lieblingsbeschäftigungen. Doch leider ist uns nicht allen ein Leben bis ins hohe Alter gewährt. Hinterbliebene haben abgesehen von der Trauer oft auch mit erheblichen finanziellen Einbußen zu kämpfen. Denn die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden die weiterhin laufenden Ausgaben voraussichtlich nicht decken können. Eine Risikolebensversicherung schützt im Todesfall vertraglich festgelegte Begünstigte, indem ihnen eine vereinbarte sogenannte Todesfallsumme ausbezahlt wird.

Gerade für junge Familien und Alleinerziehende führt im Grunde kein Weg an einer Risikolebensversicherung vorbei. In diesen Konstellationen kümmert sich oftmals ein Hauptverdiener um den Lebensunterhalt. Fällt dieses Einkommen plötzlich weg, stehen die Angehörigen – Partner oder Kinder – vor einem wirtschaftlichen Scherbenhaufen, wenn keine private Vorsorge betrieben wurde.

Gleiches gilt für Paare ohne Trauschein. Unverheiratete haben keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Bei kinderlosen Paaren trägt die Risikolebensversicherung dazu bei, nach dem Tod des Partners den Lebensstandard nicht senken zu müssen. Ob Familie oder Partnerschaften: Bestehen Kredite wie etwa eine Baufinanzierung oder ein Studienkredit, hilft die Risikolebensversicherung den Hinterbliebenen, durch die Todesfallleistung den Kredit abbezahlen zu können.

Sogar für Geschäftspartner lohnt diese Form der Vorsorge: Sie kann im Todesfall des Versicherungsnehmers die Firma oder ausgewählte Mitarbeiter finanziell schützen.

alleinerziehende Mutter
Kurz und Knapp

Vorteile der Risiko­lebens­versicherung

  • Die Risiko­lebens­versicherung ist eine preisgünstige Absicherung der Familie, von sonstigen Hinterbliebenen, zur Immobilienfinanzierung oder von Geschäftspartnern im Todesfall.
  • Angehörige sind im Todesfall durch die Kapitalleistung gegen finanzielle Engpässe geschützt.
  • Bei einer Immobilienfinanzierung kann im Todesfall mit der Kapitalzahlung das Darlehen getilgt werden und die Familie im eigenen Heim bleiben.
  • Die Kapitalzahlung der Risiko-Lebensversicherung ist für den Versicherungsnehmer in der Regel steuerfrei.
  • Durch die Berücksichtigung von Beruf und Rauchverhalten ergeben sich besonders für Nichtraucher oftmals sehr günstige Beiträge. Eine gesunde Lebensweise wird belohnt.
  • Besonders Akademiker, die nicht rauchen, profitieren bei einigen Anbietern von äußerst günstigen Beiträgen.

Attraktive Zusatzleistungen (optional)

  • Die vereinbarte Versicherungssumme kann bereits vor dem Tod der versicherten Person ausgezahlt werden, wenn diese während der Versicherungsdauer an einer schweren Krankheit (z. B. Bauchspeicheldrüsenkrebs) erkrankt.
  • Im Falle des Baus oder Kaufs einer Immobilie kann man eine vorübergehende zusätzliche Absicherung beantragen. Der zusätzliche Versicherungsschutz kann zum Beispiel 25.000 EUR betragen.
  • Innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt oder Adoption eines Kindes kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz eingebaut werden
  • Manche Versicherungsgesellschaften bieten Kunden an, bis 3 Jahre vor Ablauf einmalig eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung zu beantragen.
Welche Absicherung ist sinnvoll?

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Susanne Röpke

Beraterin

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susanne.roepke@gbh-vorsorge.de

Als Spezialistin der betrieblichen Altersvorsorge und mit langjähriger Erfahrung in dem Bereich können Sie bei mir fachliche Antworten auch auf schwierige Fragen erwarten. Dank meines 5-jährigen Aufenthalts in den USA sprechen wir gern auch Englisch miteinander.

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