Die meisten Arbeitgeber wissen, dass sie ihren Mitarbeitern mit einem klugen Konzept der Betriebsrente beim Aufbau einer soliden Altersabsicherung enorm helfen können – im Idealfall sogar ohne zusätzliche Kosten für das Unternehmen! Weniger bekannt ist oft, dass Arbeitgeber mit einem durchdachten Betriebsrentenkonzept, das die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (BBU) beinhaltet, auch bei der finanziellen Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit helfen können.
Vorteile für Ihre Mitarbeiter
- Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherungen führen während der aktiven Zeit in gleicher Weise zu Steuerersparnissen und zu Sozialversicherungs-Ersparnissen wie die Betriebliche Altersvorsorge, denn es handelt sich in der Regel ebenfalls um geförderte “Direktversicherungen“ gem. § 3 Nr. 63 EStG. Hierdurch wird eine gute Berufsunfähigkeitsabsicherung für viele Mitarbeiter erst erschwinglich.
- Die Arbeitgeberzuschüsse gelten im Rahmen der BBU genauso wie bei der Altersrente. Der finanzielle Netto-Aufwand für die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung sinkt dadurch nochmals.
- Attraktive Gruppenversicherungsrabatte können dafür sorgen, dass der Beitrag niedriger ist als bei normalen Einzelverträgen.
- Der größte Vorteil: im Rahmen eines entsprechenden Betriebsrenten-Gruppenvertrags wird meist auf die sonst sehr umfangreichen Gesundheitsfragen verzichtet (wenn eine ausreichend hohe Anzahl an Mitarbeitern mitmacht). Das kann insbesondere für Mitarbeiter mit Vorerkrankungen (wie Allergien o. ä.) ein immenser Vorteil sein.
Vorteile für Sie als Arbeitgeber
Mit einer Betrieblichen Berufsunfähigkeitsabsicherung zeigen Sie sich Ihren aktuellen – aber auch potentiellen – Mitarbeitern gegenüber als interessierter und fürsorglicher Arbeitgeber. Zwei durchaus schlagende Argumente, wenn es um Mitarbeiterbindung oder Rekrutierung geht (Stichwort „Fachkräftemangel).
Die Finanzierung der Beiträge erfolgt für gewöhnlich durch die übliche Entgeltumwandlung und den gegebenenfalls vereinbarten BAV-Arbeitgeberzuschuss. Nicht zuletzt sind Ihre Beitragsbeteiligungen unter gewissen Umständen steuerlich absetzbare Betriebsausgaben.