bAV lockt und bindet Fachkräfte
§ 1 im Betriebsrentengesetz sagt: Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, seine Mitarbeiter regelmäßig in angemessener Weise darüber zu informieren.
Das sieht auf den ersten Blick nach viel Aufwand und einer lästigen Pflicht aus. Doch der Schein trügt: Denn Arbeitgeber, die proaktiv wohldurchdachte Konzepte einer betrieblichen Altersvorsorge vorlegen, schaffen damit eine wichtige Säule der erfolgreichen Mitarbeiterbindung. Auch im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte liefert Ihnen die bAV in Zeiten drohender Altersarmut aufgrund immer niedriger ausfallender Rentenauszahlungen durchschlagende Argumente.
Modelle der betrieblichen Altersvorsorge
- Arbeitgeberfinanzierte bAV: Der Arbeitgeber führt für den Mitarbeiter einen bestimmten Betrag in eine der möglichen Anlageformen ab. (Achtung: Es gilt die „Gleichbehandlung“! Nur eine sachliche Abgrenzung ist zulässig.)
- Mischfinanzierte bAV: Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, sofern der Mitarbeiter einen Teil seines Entgeltes für eine betriebliche Altersversorgung umwandelt
- Entgeltumwandlung: Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Entgeltes, um damit seine betriebliche Altersversorgung aufzubauen.
Die fünf Formen der betrieblichen Altersversorgung
Direktversicherung
Dabei handelt es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung, die Sie zugunsten Ihrer Mitarbeiter abschließen. Die Beiträge können komplett allein übernommen oder mit dem Arbeitnehmer geteilt werden.
Pensionskasse
In diese Variante der Lebensversicherung zahlen Arbeitgeber ein, während sich Arbeitnehmer in Form einer Entgeltumwandlung beteiligen können.
Pensionsfonds
Die eigenständigen Versorgungseinrichtungen bieten Arbeitnehmern einen Anspruch auf zugesagte Leistungen und eine größere Freiheit bei der Wahl der Geldanlage im Vergleich zu Direktversicherungen oder Pensionskassen.
Direktzusage/Pensionszusage
Bei diesem Modell verpflichten Sie sich als Arbeitgeber dazu, Ihren Mitarbeitern im Ruhestand aus dem Betriebsvermögen eine Betriebsrente zu zahlen. Entsprechende Rückstellungen müssen Sie natürlich zuvor bilden. Der Anspruch von Mitarbeitern auf diese Leistung erlischt mit dem Verlassen Ihres Unternehmens.
Tipp: Die Möglicheit der Auslagerung der Pensionszusage kann dabei für finanzielle Entlastung sorgen.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse kann ein Arbeitgeber allein oder im Zusammenschluss mit weiteren Unternehmen bilden. Mitarbeiter haben nur gegenüber dem eigenen Arbeitgeber Ansprüche auf Leistungen aus der so gebildeten Betriebsrente.
Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber – leichtgemacht
Wenn Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen wollen, die Betriebsrente einzuführen, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:
Schritt 1
Entscheiden Sie sich aus den oben aufgezählten Möglichkeiten für das Finanzierungsmodel und den Durchführungsweg Ihrer Wahl.
Schritt 2
Legen Sie Rahmenbedingungen wie Anbieter und Kapitalanlagestrategie für Ihr Unternehmen fest. Gerne unterstützen wir Sie bei allen administrativen und organisatorischen Fragen
Schritt 3
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter umfänglich und geben Sie Ihnen die Möglichkeit, Unklarheiten zu hinterfragen und zu beseitigen.
Beratung, Einführung, Enthaftung
Neben der Beratung und Hilfestellung bei der Einführung eines Betriebsrentenmodelles führen wir Mitarbeiterberatungen in Gruppen oder mit Einzelpersonen durch – auf Wunsch auch in englischer Sprache.
Ein unschlagbares Argument für die Zusammenarbeit mit GBH bei der Einführung der betrieblichen Altersversorgung ist Ihre „Enthaftung“ als Arbeitgeber. Sobald wir Sie offiziell bei der Ausgestaltung der bAV unterstützen und die Beratung der Mitarbeiter übernehmen, verlagert sich die Haftung bei etwaigen Fehlern im Wesentlichen von Ihnen auf uns.