Zeitwertkonten sind zwar mit der betrieblichen Altersvorsorge verwandt, doch geht es hierbei nicht darum, sich Kapital für den Ruhestand anzusparen. Vielmehr sollen Zeitwertkonten den Arbeitnehmern ermöglichen, sich über einen gewissen Zeitrahmen hinweg ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen – ohne das Arbeitsverhältnis aufgeben zu müssen. Der Clou: Freigestellte Arbeitnehmer gelten nach wie vor als sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie erhalten sowohl eine Lohnfortzahlung als auch den vollen Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherungen.
Konkret sparen Mitarbeiter Teile ihres Gehalts, Sonderzahlungen oder Boni auf einem Zeitwertkonto an, die dann in Zeiten einer Freistellung ausgezahlt werden. Auch Zeit in Form von Überstunden oder nicht genutzter Urlaubstage kann einbezahlt werden – diese Zeit wird laut Vereinbarung in Geld umgerechnet.
Als Arbeitgeber obliegt es Ihnen, zu welchem Zweck der Freistellung das Guthaben von Zeitwertkonten genutzt werden kann. In Frage kommen (allein oder in Kombination):
- Weiterbildung
- Teilzeitarbeit
- Auszeiten
- Pflege von Familienangehörigen
- Vorruhestand
Vorteile für Ihr Unternehmen
- Imagepflege – Zeitwertkonten zeugen von einem aufgeschlossenen, modernen Unternehmen
- Positionierung als attraktiver Arbeitgeber im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter
- Bindung qualifizierter Fach- und Führungskräfte – weniger Wechselanreize
- Kompetenzzuwachs, wenn Wertguthaben für Fortbildungen genutzt wird
- Alternative zu arbeitgeberfinanzierten Vorruhestandsprogrammen
Vorteile für Arbeitnehmer
- Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die angesparten Beträge werden erst im Falle einer bezahlten Auszeit oder bei Freistellung fällig
- Während der Auszeit bleibt der Kranken- und Sozialversicherungsschutz über den Arbeitgeber bestehen
- Mitarbeiter erhalten bei manchen Anbietern Zinsen auf ihr Wertguthaben
- Eingezahlte Beträge auf das Zeitwertkonto sind gegen eine etwaige Insolvenz des Arbeitgebers geschützt
- Arbeitnehmer können Wertguthaben frei vererben
- Bei einem Unternehmenswechsel ist unter Umständen die Mitnahme des Guthabens möglich
Abschließende Antworten
Als Arbeitgeber können Sie frei entscheiden, ob Sie Zeitwertkonten anbieten wollen. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Notwendige Details wie beispielsweise die Anlage-Art des Geldes oder der Zeitpunkt der Inanspruchnahme seitens der Arbeitnehmer werden im Rahmen einer schriftlichen Wertguthabenvereinbarung geregelt.
Darüber hinaus legt die Einbringungserklärung fest, welche Gehaltsanteile oder Zeiten in das Zeitwertkonto eingezahlt werden sollen.
Gerne beraten wir Sie zur Einrichtung von Zeitwertkonten in Ihrem Unternehmen und bieten über die gesamte Laufzeit hinweg eine persönliche Betreuung. Sprechen Sie uns gleich an!