Sicherheit in der betrieblichen Altersvorsorge
Die Pensionszusage gilt auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen nach wie vor als beliebtester Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Doch das Phänomen der Zinsschmelze macht für viele Unternehmen immer höhere Pensionsrückstellungen notwendig. Die Zinsprognose zur handelsbilanziellen Bewertung von Pensionsrückstellungen scheint sich von Jahr zu Jahr weiter zu verschlechtern. Grund: das zunehmend verschärfte Kapitalmarktumfeld.
Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) sieht vor, bei der Bewertung von Pensionszusagen den Durchschnittszinssatz hochklassiger Unternehmensanleihen der letzten sieben Jahre zu berücksichtigen. Laut aktuellen Hochrechnungen befindet sich der maßgebliche Zins für die Bewertung von Pensionsrückstellungen auf Sinkflug.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Bestehen Leistungszusagen „konventioneller Machart“ sollten Sie zeitnah eine Prognose für die Entwicklung der Pensionsrückstellungen beschaffen. Je nach wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und individuellen Unternehmenszielen gilt es daraufhin, etwaige Handlungsszenarien zu prüfen. Oft bietet eine Auslagerung der bestehenden Pensionslasten auf einen kapitalmarktorientierten Pensionsfonds einen guten Ausweg.
Gute Gründe für eine Auslagerung
Zinsschmelze
Das derzeitige Niedrigzinsniveau hat nicht nur Auswirkungen auf den Finanzierungsgrad der Pensionsrückstellungen, sondern auch auf deren handelsrechtliche Bilanzierung (laut BilMoG). Die Auslagerung der Pensionsrückstellungen in einen Pensionsfonds kann diese Wechselwirkung verhindern und gleichzeitig die Bilanz von Pensionsrückstellungen befreien.
Ausfinanzierung
Oft sind Pensionszusagen unzureichend rückgedeckt. Im Leistungsfall kann eine Nachfinanzierung von Seiten des Arbeitgebers notwendig sein.
Unternehmensverkauf
Der Verkauf des Unternehmens ist geplant, Verbindlichkeiten aus Versorgungszusagen erschweren jedoch das Unterfangen.
Unternehmensnachfolge
Sie als Unternehmer wollen eine geordnete Nachfolgeregelung? Bestehende Versorgungszusagen erschweren dieses Vorhaben oft.
Fremdkapitalbeschaffung
Sie planen mittelfristig eine Kreditaufnahme? Pensionsrückstellungen erschweren oder verteuern die Kapitalbeschaffung unter Umständen, da sie in Bonitätsprüfungen als Fremdkapital eingeordnet werden.
Grenze zwischen Pensionsgeschäft und operativem Geschäft
Betriebsfremde Risiken wie zum Beispiel das Langlebigkeits- oder Todesfallrisiko sollten möglichst ausgelagert werden, um das Tagesgeschäft nicht zu belasten.
Insolvenz und Insolvenzsicherung
Ihre Pensionszusage sollte vor einer etwaigen Insolvenz des Unternehmens gesichert werden. Auch zu bedenken: Kosten zur Insolvenzsicherung von Pensionszusagen können reduziert werden! Zudem können unternehmensfremde Aufgaben für die Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge ausgelagert werden.